Das besondere Wesen der Enten und Gänse verlangt es, dass der Preisrichter, um die Rasseattribute richtig bewerten zu können, von den Käfigen einen gewissen Abstand halten muss. Das gilt insbesondere für die nervösen Laufenten, aber auch für alle anderen Rassen. Man denke nur an die Kopfpunkte der Zwergente: In der Erregung legt sie die Federn dicht an und die verlangten Backen und die hohe Stirn sind verschwunden.
Grundsätzlich erfolgt bei Enten und Gänsen auch keine Handbewertung. Durch das Fangen der von ihrem Wesen her unruhigen Tiere werden alle Käfignachbarn derart in Aufregung versetzt, dass eine korrekte Bewertung nicht mehr möglich ist. Die Tiere zeigen eine veränderte Haltung des Körpers, des Halses, der Schwingen etc. Auch die Gefahr einer Verletzung der Tiere ist ungleich grösser als beispielsweise bei Hühnern.
Muss ein Spitzentier gefangen werden, um die Ringnummer festzustellen, oder beim Verdacht eines Fehlers, den man nur mit Sicherheit feststellen kann, wenn man das Tier in die Hand nimmt, so ist das entsprechende Tier erst aus dem Käfig zu nehmen, wenn alle anderen bereits bewertet wurden. Damit beim Fangen der Tiere Schnabelverletzungen vermieden werden, die hässliche Blutergüsse oder Hautabschürfungen zur Folge haben, so dass an diesen Stellen Farbveränderungen auftreten, dürfen für Wassergeflügel keine Käfige verwendet werden, deren Gitterstäbe waagerecht verlaufen, denn zwischen solchen Stäben wird der Schnabel sehr leicht eingeklemmt.
Der Schnabel des Wassergeflügels neigt deshalb leicht zu Verletzungen, weil nur die Schnabelspitze, die so genannte Bohne, aus Horn besteht, während der übrige Teil aus Knochen lediglich von einer wächjsernen Haut überzogen ist.
Quelle: Geflügel online